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LG Bielefeld, 11.06.2012 - 101 StVK 358/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung der Stafvollsteckungsbehörde hinsichtlich der Verlegung in den geschlossenen Vollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2013, 448
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 13.06.2006 - 5 Ws 229/06
Strafvollzug: Voraussetzungen eines Widerufs bzw. einer Rücknahme der Zuweisung …
Auszug aus LG Bielefeld, 11.06.2012 - 101 StVK 358/12
Nur wenn neue Tatsachen bekannt werden, aus denen sich Zweifel ergeben könnten, ob der Gefangene weiterhin für den offenen Vollzug geeignet ist, oder ob die Eignung aufgrund Flucht- oder Missbrauchsgefahr entfallen ist, steht der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 Strafvollzugsgesetz überprüfbar ist, vgl KG Berlin, Beschluss vom 13.06.2006, Az. 5 Ws 229/06 Vollz m.w.N.
- LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16
Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt
So hat beispielsweise auch das Landgericht B. im Beschluss vom 11.06.2012 - 101 StVK 358/12 - festgestellt, dass die Vollzugsbehörde im dort entschiedenen Fall ihren Ermessensspielraum überschritten hatte. - LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs
§ 222 StGB
So hat beispielsweise auch das Landgericht B. im Beschluss vom 11.06.2012 - 101 StVK 358/12 - festgestellt, dass die Vollzugsbehörde im dort entschiedenen Fall ihren Ermessensspielraum überschritten hatte.